Terminvereinbarung

Rufen Sie mich an: 0341 – 250 779 18

Da ich während der Therapiesitzungen keine Telefonate entgegennehmen kann, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen sowie Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter; ich rufe Sie dann bald möglichst zurück.

Oder buchen Sie online einen freien Termin über Klick auf diesen Button.

Terminland.de - Termin jetzt online buchen

oder schreiben Sie mir

Hinweise zur Versicherung

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Kostenübernahmebedingungen bei den Privatkassen sehr verschieden und abhängig vom individuellen Tarif.

Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob ambulante Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse erstattet wird. Informieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten durchzuführen. Gegebenenfalls fordern Sie bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an, nachdem Sie dies mit mir besprochen haben.

Beihilfeberechtigte müssen Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen und Unterlagen für eine Psychotherapie anfordern.

Für einen weiteren Ablauf gilt das gleiche Verfahren wie für gesetzlich Versicherte (Probatorische Stunden, Konsiliarbericht und Antragstellung mittels Berichts an den Gutachter).

Gesetzliche Krankenkassen

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl eines Vertragspsychotherapeuten. In den meisten Fällen wird nur eine Überweisung vom Hausarzt benötigt.
Mit der Inanspruchnahme des Psychotherapeuten sind bis auf die Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte keine besonderen Formalitäten verbunden. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wickele ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Kosten einer genehmigten Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Je nach Ihrer Situation beantrage ich eine Kurz- (25 Stunden) oder Langzeittherapie (50 Stunden) im Rahmen der Psychotherapierichtlinien. Zusätzlich müssen Sie einen Arzt Ihrer Wahl (z.B. Ihren Hausarzt) aufsuchen, der in einem förmlichen Konsiliarbericht bestätigt, dass Ihre Beschwerden, keine körperlichen Ursachen haben.

In den ersten Sitzungen wird gemeinsam besprochen, ob und in welcher Weise eine Therapie begonnen wird. In der Regel findet dann über einen gewissen Zeitraum (zwischen 6 Monaten und 1-2 Jahren) hinweg wöchentlich bis 14-tägig eine Therapiesitzung a 50 Minuten statt. In Krisensituationen ist es auch möglich mehr als eine Therapiesitzung pro Woche beantragen.